Unabhängig · verständlich · mit Gesetzesangaben
Landwirtschaftliche Sozialversicherung – verständlich erklärt
Unfall, Alter, Krankheit, Pflege: Was die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau leistet, wer versichert ist und wie der Hof weiterläuft, wenn jemand ausfällt. In Merkblättern, die man auch ohne Juristendeutsch versteht.
- 4Zweige: Unfall, Alter, Kranken, Pflege
- 2013seit diesem Jahr ein Bundesträger, die SVLFG in Kassel
- 325 €Monatsbeitrag zur Alterskasse 2026, bundesweit einheitlich
- 15 JahreWartezeit für die Regelaltersrente mit 67
- 13 WochenBetriebshilfe bei Krankenhaus oder Reha, bei Bedarf länger
Wer ist zuständig? Acht typische Lagen
Auf einem Hof greift fast immer ein anderer Zweig, je nachdem, was passiert ist. Die Tabelle zeigt die Grundregel – die SVLFG klärt die Zuständigkeit im Einzelfall intern, Sie müssen nur einmal anrufen.
| Was passiert | Zweig | typische Leistung | Merkblatt |
|---|---|---|---|
| Sie verletzen sich beim Füttern oder auf dem Feld | Berufsgenossenschaft | Heilbehandlung, Betriebshilfe, ggf. Rente | Arbeitsunfall |
| Sie müssen ins Krankenhaus | Krankenkasse | Behandlung und Ersatzkraft für bis zu 13 Wochen | Krankheiten |
| Ein Kind kommt zur Welt | Krankenkasse | Betriebs- und Haushaltshilfe rund um die Geburt | Mutterschutz |
| Die Ärztin rät zur Reha | Alterskasse | Reha plus Betriebshilfe ohne Selbstbeteiligung | Rehabilitation |
| Die Arbeitskraft reicht dauerhaft nicht mehr | Alterskasse | Rente wegen Erwerbsminderung | Erwerbsminderung |
| Die Mutter wird plötzlich pflegebedürftig | Pflegekasse | Pflegeleistungen, bis 10 Tage Betriebshilfe | Pflege |
| Der Ruhestand rückt näher | Alterskasse | Regelaltersrente, Rentenauskunft | Alterssicherung |
| Der Partner stirbt | Alterskasse, ggf. Berufsgenossenschaft | Hinterbliebenenrente, Überbrückungsgeld, Betriebshilfe | Todesfall |
Der Ordner: vier Register
Alle Inhalte sind wie in einem Aktenordner abgelegt. Jedes Merkblatt hat eine Nummer, nennt seine Rechtsgrundlagen und verweist auf die Stellen, die verbindlich Auskunft geben.
Warum Landwirte eine eigene Sozialversicherung haben
Ein Hof ist Arbeitsplatz, Wohnort und Familienunternehmen in einem. Wer dort ausfällt, hinterlässt keine leere Stelle, die ein Kollege übernimmt, sondern Tiere, die gefüttert, und Felder, die bestellt werden müssen. Deshalb setzt die landwirtschaftliche Sozialversicherung auf Hilfe in Form von Arbeit: Statt Krankengeld kommt eine Ersatzkraft.
Auch bei den Beiträgen ist vieles anders. Weil Selbstständige keinen Arbeitgeber haben und ihr Einkommen mit Ernte und Preisen schwankt, orientieren sich die Beiträge an Fläche und Arbeitsbedarf. Der Bund trägt einen großen Teil der Kosten, denn immer weniger aktive Betriebe stehen immer mehr Rentnern gegenüber.
Wie das System entstanden ist und wie es heute organisiert ist, erklärt das Register System & Träger.

Von 1886 bis heute
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist Schritt für Schritt gewachsen – Zweig um Zweig, bis 2013 alles in einer Hand lag.
- 1886Unfallversicherung für die Land- und Forstwirtschaft
- 1957Altershilfe für Landwirte als Ergänzung zum Altenteil
- 1972Krankenversicherung der Landwirte
- 1995Pflegeversicherung und Agrarsozialreform: eigene Rente für Bäuerinnen
- 2009Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
- 2013SVLFG: ein Träger für alle vier Zweige
Weiterlesen: Hof & Feld
Beiträge zu Themen rund um Vorsorge, Förderung und Anbau – vom Riester-Vertrag für Landwirte bis zur Frage, was Permakultur leisten kann.
Was diese Seite ist – und was nicht
lsv-d.de ist ein unabhängiges Informationsangebot. Es gehört nicht zur SVLFG, zu keinem Verband und zu keiner Versicherung, verkauft nichts und nimmt keine Anträge entgegen. Unter dieser Adresse gab es früher andere Angebote; mit ihnen besteht keine Verbindung.
- Anträge, Unfallmeldungen, Auskünfte zum Versicherungskonto: SVLFG, Tel. 0561 785-0.
- Rechtsberatung im Einzelfall: Sozialverbände, Fachanwälte für Sozialrecht, Beratungsstellen der Berufsverbände.
- In seelischen Notlagen: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, im Notfall 112.
Häufige Fragen
Ist lsv-d.de die Website der SVLFG?
Nein. lsv-d.de ist ein unabhängiges Informationsangebot ohne Verbindung zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Anträge, Meldungen und verbindliche Auskünfte laufen ausschließlich über die SVLFG (Tel. 0561 785-0, svlfg.de).
Was bedeutet LSV?
LSV steht für landwirtschaftliche Sozialversicherung – das Sondersystem aus Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau. Seit 2013 führt die SVLFG alle vier Zweige.
Bekommen Landwirte Krankengeld?
Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten in der Regel kein Krankengeld. Stattdessen stellt die Krankenkasse im Bedarfsfall eine Ersatzkraft für den Betrieb, die Betriebs- und Haushaltshilfe.
Wie hoch ist der Beitrag zur Alterskasse 2026?
325 Euro im Monat bundesweit; mitarbeitende Familienangehörige zahlen die Hälfte. Bei geringem Einkommen gibt es auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent.
Muss ich meinen Hof abgeben, um Rente zu bekommen?
Nein. Die Hofabgabe ist seit 2018 keine Voraussetzung mehr für die Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse.
Wie aktuell sind die Informationen?
Die Inhalte wurden zuletzt am 28. September 2026 überarbeitet. Beträge und Fristen ändern sich regelmäßig; jedes Merkblatt nennt seine Rechtsgrundlagen, damit Sie den aktuellen Stand prüfen können.